Berufsfachschule (BFS) nbq
Berufsfachschule (BFS) nicht berufsqualifizierend- ein- und zweijährige Bildungsgänge
Ausbildungsziel
In der Berufsfachschule wird den Schülerinnen und Schülern eine berufliche Grundbildung für anerkannte Ausbildungsberufe vermittelt. Sie werden befähigt, den Anforderungen einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit gerecht zu werden.
Ziel einjähriger Bildungsgang:
- Vorbereitung auf eine Berufsausbildung
- Erfüllung der Berufsschulpflicht
Bei erfolgreichem Abschluss des einjährigen Bildungsganges ist eine Weiterführung der Ausbildung im zweijährigen Bildungsgang möglich!
Ziel zweijähriger Bildungsgang:
- Vorbereitung auf Berufsausbildung
- Erwerb des Realschulabschlusses mit Teilqualifikation
- Erfüllung Schulpflicht
Bildungsgang Wirtschaft/Verwaltung
Aufnahmevoraussetzung
(1) Die Anmeldung für den Schulbesuch erfolgt bis zum 31. März des Jahres.
(2) Die Aufnahme in die Berufsfachschule - ein- und zweijährige Bildungsgänge - setzt den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss voraus.
(3) Schüler, die den einjährigen Bildungsgang der Berufsfachschule absolviert haben, können in die Klassenstufe 11 eines Bildungsgangs aufgenommen werden, wenn sie Fremdsprachenkenntnisse nachweisen, die denen der Klassenstufe 10 entsprechen.
Dauer des Schulbesuchs
Die Ausbildung dauert 1 Jahr bei Besuch der Klasse 10 (einjähriger Bildungsgang);
oder 2 Jahre bei Besuch der Klassen 10 und 11 (zweijähriger Bildungsgang).
Fächer/Unterricht:
Allgemeinbildender Unterricht
Deutsch
Englisch
Sozialkunde
Religionslehre/Ethik
Sport
Fachtheoretischer Unterricht
Mathematik
Volkswirtschaftslehre (VWL)
Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Buchführung
Datenverarbeitung
Fachpraktischer Unterricht
Sekretariat, Personal, Einkauf, Verkauf
Abschlussprüfung
Am Ende der 11. Klasse finden schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen in folgenden Fächern statt:
Schriftliche Prüfungen
Deutsch
Mathematik
Englisch
Betriebswirtschaftslehre/Buchführung
Mündliche Prüfungen
mindestens ein Fach
Praktische Prüfung
Komplexarbeit (Sekretariat, Personal, Einkauf, Verkauf)
Bei Nichtbestehen kann sowohl die Prüfung als auch die Klasse 11 auf Antrag wiederholt werden.
Abschluss und Berechtigungen
Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen wird auf dem Abschlusszeugnis die Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss bestätigt.